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Arbeitsstelle für Integrationspädagogik

Die Arbeitsstelle für Integrationspädagogik (AfI) hat das Ziel, Kindern mit Beeinträchtigungen und besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf den Besuch einer wohnortnahen Kindertagesstätte zu ermöglichen.

Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsstelle für Integrationspädagogik unterstützen

  • Kinder im Vorschulalter, deren Teilhabe aufgrund von Behinderung, Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten im Kindergarten-alltag eingeschränkt ist.
  • Eltern eines Kindes mit besonderem Förder- und Betreuungsbedarf, die die Aufnahme ihres Kindes in eine wohnortnahe Kindertageseinrichtung wünschen.
  • Mitarbeiter*innen der Kindertageseinrichtungen, die ein Kind mit besonderem Förder- und Betreuungsbedarf aufnehmen

Die Arbeitsstelle für Integrationspädagogik der Lebenshilfe Völklingen ist schwerpunktmäßig in Völklingen und angrenzenden Regionen des Regionalverbandes Saarbrücken zuständig.

Ziel ist die Teilhabe aller Kinder am gemeinsamen Spielen und Lernen.

Die pädagogische Arbeit der Arbeitsstelle für Integrationspädagogik umfasst

  • Unterstützung und Begleitung von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf, um die Teilhabe an allen Aktivitäten und Angeboten der Kindertagesstätte zu ermöglichen
  • Ermitteln des Förder- und Unterstützungsbedarfs des Kindes im Alltag der wohnortnahen Kindertageseinrichtung
  • Erstellen eines individuellen Hilfeplans, orientiert an den Stärken, Interessen und Besonderheiten des Kindes
  • Ganzheitliche Förderung der Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit des Kindes
  • Zusammenarbeit mit den Eltern, Erzieher*innen und medizinisch- therapeutischen Fachdiensten
  • Beratung und Begleitung beim Ãœbergang in die Schule

Unser Team besteht ausschließlich aus qualifiziertem pädagogischem Personal. Ergänzend stehen bei erhöhtem Bedarf auch Integrationshelfer*innen zur Verfügung.

 

Wir orientieren uns an einer Pädagogik, in der Unterschiedlichkeit als Normalität verstanden wird.

Das Angebot der AfI ist für die Eltern kostenfrei. Nach einer ersten Beratung kann in Absprache mit dem Kindergarten ein Antrag beim Landesamt für Soziales gestellt werden.

Wir stehen Ihnen gerne bei möglichen Fragen zur Seite.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin zu einem beratenden Gespräch.